Hinweis: Dieser Artikel wurde mit äußerster Sorgfalt erstellt, dient aber lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche steuerliche Situation konsultieren Sie bitte stets einen Steuerberater.
Cashback an Anleger als Fremdkapitalgeber (z. B. Anleihen)
Bei Kapitalanlagen wie Nachrangdarlehen, Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) oder Genussrechten wird der Anleger nicht Gesellschafter, sondern lediglich Kapitalgeber. Auch hier mindert eine Provisionserstattung die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.
Die steuerliche Wirkung tritt jedoch nicht im Jahr der Erstattung ein, sondern erst bei der Veräußerung (z. B. Verkauf einer Anleihe über die Börse) oder der Rückzahlung des Finanzinstruments (z. B. bei Fälligkeit). Der dann entstehende, höhere “Gewinn” unterliegt als “Einkünfte aus Kapitalvermögen” der Abgeltungsteuer.
Praxistipp: Kunden von Finance Impulse erhalten zu Ihren Cashback-Zahlungen jeweils eine schriftliche Gutschrift-Mitteilung. Fügen Sie diese einfach ihrer steuerlichen Erklärung (Anlage “KAP”) zum Jahr der Veräußerung bzw. der Fälligkeit bei.
Steuerliche Hintergrundinformationen
Die Grundlage der Differenzermittlung zwischen Veräußerungserlös und (geminderten) Anschaffungskosten ergibt sich aus § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG. Die Besteuerung erfolgt pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (§ 32d EStG). Tritt bei der Veräußerung des gezeichneten Investments ein Verlust ein, führen die geminderten Anschaffungskosten dazu, dass der steuerlich verrechenbare Verlust entsprechend geringer ausfällt.
Betrachtung des Liquiditätsvorteils
Die steuerliche Behandlung als Anschaffungskostenminderung ist für den Anleger erheblich vorteilhafter als eine direkte Besteuerung. Sie führt zu einem Liquiditätsvorteil durch den Aufschub der Steuerzahlung.
Beispiel: Erzielt der Anleger zu Beginn einen Cashback von z. B. 500 EUR, ist dies sein sofortiger Liquiditätsvorteil. Die darauf entfallende Steuer von rund 132 EUR (Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag – effektiv 26,375 %) wird erst nach z. B. 8 Jahren fällig. Der Anleger erhält also faktisch ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt über die Steuerlast für die gesamte Laufzeit der Anlage. Ungeachtet dieses ökonomischen Vorteils beträgt sein effektiver Cashback 368,13 Euro nach Steuern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
→ Muss ich einen Cashback bei einer Anleihe sofort versteuern?
Nein. Der Cashback mindert die Anschaffungskosten der Anleihe. Die steuerliche Wirkung tritt erst bei Veräußerung oder Fälligkeit ein – als höherer Gewinn nach § 20 Abs. 4 EStG, der der Abgeltungsteuer (25 %) unterliegt.
→ Wie weise ich die geminderten Anschaffungskosten beim Finanzamt nach?
Finance Impulse stellt Ihnen zu jeder Cashback-Zahlung eine schriftliche Gutschrift-Mitteilung aus. Diese legen Sie im Jahr der Veräußerung bzw. Fälligkeit Ihrer Anlage KAP bei.
→ Was passiert steuerlich, wenn die Anleihe mit Verlust verkauft wird?
Durch die geminderten Anschaffungskosten fällt der steuerlich verrechenbare Verlust entsprechend geringer aus. Der verbleibende Verlust kann weiterhin grundsätzlich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit äußerster Sorgfalt erstellt, dient aber lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche steuerliche Situation konsultieren Sie bitte stets einen Steuerberater.
