Ertragsteuerliche Behandlung von Provisionserstattungen bei Kapitalanlagen und gesonderten Prämien
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit äußerster Sorgfalt erstellt, dient aber lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche steuerliche Situation konsultieren Sie bitte stets einen Steuerberater.
Beratungsfreie Geschäftsmodelle, wie sie bei Finance Impulse angeboten werden, ermöglichen Kunden teils deutliche Einsparungen bei den üblicherweise fälligen Vermittlungsprovisionen. Da Provisionserstattungen (auch Gutschriften, Kickbacks oder Cashback genannt) steuerliche Auswirkungen haben können, beleuchtet dieser Artikel die ertragsteuerliche Behandlung für den Begünstigten und wie die korrekte Deklaration erfolgt. In unseren weiterführenden Fachartikeln erfahren Sie mehr zu den betreffenden, aktuellen Gesetzen, höchstrichterlicher Rechtsprechung und erhalten nützliche Praxistipps.
Ihr schneller Überblick: So behandeln Sie Gutschriften und Prämien steuerlich korrekt
1. Provisionserstattungen (z. B. Agio)
Hierbei handelt es sich um eine Rückzahlung eines Teils Ihrer ursprünglichen Investitionskosten. Steuerlich wird sie daher als Minderung der Anschaffungskosten behandelt. Je nach zugrunde liegendem Investment unterscheidet sich die steuerliche Behandlung im "Wie" und "Wann":
- Bei geschlossenen Investmentvermögen (z.B. AIF)
Erhaltene Erstattungen sind vom Empfänger aktiv an die Fondsgesellschaft zu melden. Diese berücksichtigt die geminderten Anschaffungskosten zentral in der Steuererklärung des Fonds ("gesonderte und einheitliche Feststellung"). Wird das Agio direkt beim Kauf erlassen (Agio-Streichung), berücksichtigt die Fondsgesellschaft die korrekten Anschaffungskosten automatisch. Die steuerliche Wirkung tritt laufend (durch geringere Abschreibungen) und bei einem späteren Verkauf ein. - Bei Anleihen und anderen Wertpapieren
Die Erstattung erfassen Sie hier erst im Jahr des Verkaufs oder der Rückzahlung -und zwar in Ihrer persönlichen Steuererklärung (Anlage KAP). Dort führt die Minderung der Anschaffungskosten zu einem höheren steuerpflichtigen Gewinn.
2. Gratis-Wertpapiere (z.B. ein gratis Gold-ETC-Anteil)
Hier ist der Anlass der Prämie entscheidend:
- Prämie für eine Depoteröffnung: Hier werden die Gratis-Anteile regulär mit Anschaffungskosten von null eingebucht. Die Steuerpflicht greift dabei erst auf den Verkaufserlös. Erfolgt die Einbuchung mit dem steuerlichen Anschaffungswert “null”, sollte steuerlich alles von Ihrer Depotbank automatisch richtig abgewickelt und der komplette Veräußerungserlös versteuert werden. Dies gilt es vom Kunden zu prüfen. Andernfalls ist der Prämienempfänger zur eigenständigen Deklaration des Verkaufserlös gegenüber dem Finanzamt verpflichtet (Anlage KAP).
- Prämie für eine Transaktion ("Kaufe X, erhalte Y gratis"): Hierbei handelt es sich um einen Preisnachlass auf die eigentliche Investition. Der Prämienempfänger muss die Anschaffungskosten des Hauptinvestments manuell um den Wert der Gratis-Aktie reduzieren und dies bei der späteren Veräußerung in seiner Steuererklärung korrekt angeben (Anlage KAP).
3. Werbeprämien
Werbeprämien erfolgen in Form von Geld- oder Sachleistungen. Einen Bezug zu Anschaffungskosten für ein Investment gibt es nicht.
- Sie fallen damit unter die “sonstigen Einkünfte” und sind vom Prämienempfänger im Jahr des Zuflusses in der persönlichen Steuererklärung anzugeben (Anlage SO).
- Besteuerung: Die Versteuerung erfolgt mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr. Liegen alle Ihre sonstigen Einkünfte (inklusive der Prämie) unter dieser Grenze, bleiben sie steuerfrei. Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Immer informiert bleiben!
Melden Sie sich einfach für unseren Newsletter an, profitieren von redaktionell aufbereiteten Finanzinformationen mit unternehmerischem Bezug und erfahren mehr über neue Angebote in unserem Leistungs- und Investment-Spektrum.
Machen Sie Finance Impulse zu Ihrem digitalen Investment-Office
Als registrierter Nutzer unserer Plattform profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen, wie einer stetig wachsenden Zahl an Funktionalitäten für die eigenständige Recherche zu Ihnen interessant erscheinenden Investments, der Kontaktaufnahme mit qualifizierten Ansprechpartnern aus unserem Netzwerk bis hin zur kostengünstigen Umsetzung Ihrer beratungsfrei getroffenen Investitionsentscheidungen.
Zur Registrierung bei Finance Impulse
Ihre FIN-Redaktion
