Bankeinlage vs. Nachrangdarlehen: Die entscheidenden Unterschiede / Warum unternehmerische Zinsen höher sind: Das Risikomodell
Während Anleger im langfristigen Investmentbereich neben planbaren Erträgen auch Chancen suchen, stehen im kurzfristigen Anlagebereich fast immer Sicherheit und kurzfristige Verfügbarkeit im Fokus. Da auch hier ein Ertrag erwartet wird, begegnen Anlegern neben einlagengesicherten Tages- und Festgeld-Angeboten auch freie Kapitalmarkt-Angebote, die einen festen Zins bei kurzer Laufzeit oder Kündigungsfrist versprechen. Dabei unterscheiden sich einlagengesicherte Bankprodukte grundlegend von Nachrangdarlehen und anderen unternehmerischen Kapitalmarktangeboten.
Dieser Artikel grenzt die beiden Welten strikt voneinander ab. Denn: Ein unternehmerisches Finanzprodukt ist kein einlagengesichertes Festgeld.
Bank-Einlage vs. freier Kapitalmarkt
- Gesetzlich gesichertes Bank-Guthaben: Hierbei handelt es sich um eine Einlage. Die Bank verwaltet das Geld unter strenger staatlicher Regulierung. Das Kapital ist im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung (in der EU i. d. R. bis 100.000 EUR pro Bank/Kunde) geschützt. Das Risiko für den Anleger ist innerhalb dieser Grenzen minimal.
- Das unternehmerische Zins-Angebot (Kapitalmarkt): Hier angelegte Gelder unterliegen keiner Einlagensicherung. Unternehmen nutzen sie zumeist als Betriebsmittel (Working Capital). Das Kapital findet aktiv unternehmerische Verwendung – etwa zur Sicherstellung der Liquidität, für Projektentwicklungen oder den Ankauf von Grundstücken. Es ist eine Investition in die wirtschaftliche Tätigkeit, kein bloßes „Parken“ von Geld.
Der Preis des Unternehmer-Zinses
Höhere Zinsen gegenüber dem Sparbuch sind niemals „ein Geschenk“ – sie sind die Prämie für das übernommene unternehmerische Risiko. Typische Instrumente sind:
- Nachrangdarlehen: Der Klassiker bei unternehmerischen Festzinsangeboten
- Crowdinvesting: Schwarmfinanzierungen - ebenfalls meist nachrangiges Kapital
- Sonstiges Mezzanine-Kapital: Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, das gleichermaßen nachrangig ausgereicht wird
Diese Instrumente bieten oft höhere Renditen, stehen aber systemimmanent unter einem Liquiditätsvorbehalt.
Was bedeutet die Nachrangklausel?
Um die Bilanzstruktur zu schützen, nutzen Unternehmen oft Nachrangklauseln, wie die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre. Das bedeutet: Wenn die Zins- oder Rückzahlung des Anlagekapitals die Liquidität des Unternehmens gefährden oder zur Insolvenz führen würde, darf das Unternehmen die Zahlung legal aufschieben.
In einem solchen Szenario geht die Stabilität des Geschäftsbetriebs oder der Erhalt von Sachwerten (z. B. Immobilien im Portfolio) der Rückforderung des einzelnen Anlegers vor. Was als kurze Laufzeit geplant war, kann sich so in eine ungewollte Langfrist-Anlage verwandeln und im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Typische Risiken im Überblick
- Informationsrisiko: Viele dieser Angebote werden als prospektfreie Anlagen vertrieben. Unternehmen nutzen Ausnahmeregelungen (z. B. nach dem VermAnlG oder WpPG), z. B. um Kosten zu sparen. Damit verbunden ist eine deutlich geringere Informationstiefe, weshalb diese Angebote nur für Anleger mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen in Betracht kommen.
- Liquiditätsrisiko: Das Kapital ist im Unternehmen gebunden. Fehlt es der Gesellschaft an Liquidität oder Refinanzierungsmöglichkeiten, können fällige Zahlungen nicht geleistet werden. Bei Angeboten mit Kündigungsoption kann ein „Run“ (viele Kündigungen gleichzeitig) selbst gesunde Unternehmen zahlungsunfähig machen.
- Nachrangrisiko: Droht die Schieflage, greift die Nachrangklausel. Zahlungen an Anleger werden gestoppt, um vorrangige Gläubiger (z. B. Banken, Löhne) zu bedienen. Ziel des Unternehmens ist es, auf diesem Wege die eigene Liquidität zu schonen und über den regulären Geschäftsbetrieb bzw. neue Kapitalmaßnahmen ausreichend Mittel zu generieren, um die Zahlungen wieder aufnehmen zu können. Scheitern diese Bemühungen und auch Löhne und Gehälter bzw. nicht-nachrangigen Kreditoren (Gläubiger) des Unternehmens (Banken, Zulieferer etc.) können nicht mehr bedient werden, tritt die Insolvenz ein. In diesem Fall werden die nicht-nachrangigen Gläubiger vorrangig bedient; Anleger stehen durch den Nachrang “hinten an”.
- Totalverlustrisiko: Mit dem Eintritt der Insolvenz ist nicht selten ein erheblicher Kapitalverlust verbunden. Im schlechtesten Fall kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen. Es greift keine Einlagensicherung.
Fazit für Anleger
Es gibt keine „eierlegende Wollmilchsau“. Wer größtmögliche Sicherheit und garantierte Verfügbarkeit benötigt, für den bleibt das einlagengesicherte Bankguthaben das passende Instrument.
Wer jedoch bereit ist, als strategischer Partner eines Unternehmens aufzutreten und unternehmerische Risiken für eine Mehrrendite bewusst in Kauf zu nehmen, findet am Kapitalmarkt entsprechende Ergänzungen für sein Portfolio, die jedoch stets mit den beschriebenen Risiken verbunden sind.
Wichtig: Treffen Sie Entscheidungen niemals auf Basis von Werbeflyern oder entsprechenden Internet-Formaten, sondern ausschließlich auf Basis der vollständigen Vertragsunterlagen.
Sie Interessieren sich für die Systeme der gesetzlichen und privaten Einlagensicherung? Lesen Sie hierzu unseren Artikel: “Einlagensicherung in Deutschland: Wie belastbar ist das „Sorglos-Versprechen“?”
Ihre FIN-Redaktion
